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26. Oktober 2016 Getrennt verbunden

Die Getrennt- und Zusammenschreibung  ist zweifelsohne eines der komplexeren Kapitel der deutschen Rechtschreibung und Grammatik. Natürlich gibt es auch hier Regeln und logische Herleitungen – leider in einer solch rauen Menge, dass es den Durchblick nicht unbedingt erleichtert. Heute knacken wir vor allem die Nüsse, die uns im Alltag immer wieder vor die Füße bzw. auf den Bildschirm rollen.

Getrennt oder zusammen: bei Infinitiven (noch) ganz einfach

Die Getrennt- oder Zusammenschreibung von Infinitiven mit zu hängt schlicht von der Schreibung des einfachen Infinitivs ab. Wird dieser zusammengeschrieben, so bleibt dies auch in der Fügung mit zu erhalten: Seine Entscheidung ist auf den gestrigen Vorfall zurückzuführen. –  Bei diesem Wind ist es angenehmer, spazieren zu gehen anstatt Rad zu fahren.

Warum schreibt man bergsteigen klein und zusammen, aber Rad fahren groß und getrennt?

Wenn Substantive + Verben zusammentreffen, kommt Schwung in die zahlreichen Möglichkeiten der Getrennt- und Zusammenschreibung. Im Folgenden seien nur die Fälle genannt, die uns im Alltag immer mal wieder die Nerven rauben (als partizipiale Fügung, s. u., ist hier übrigens sowohl Zusammenschreibung nervenraubend  als auch Getrenntschreibung Nerven raubend zulässig).

Wenn der substantivische Anteil einer Fügung nicht vom Verb getrennt werden kann oder bei Trennung in einer anderen Verwendung vorkommt, dann wird immer klein und zusammengeschrieben: bergsteigen, eislaufen, punktschweißen, kopfstehen. Er steht kopf hat eine andere Bedeutung in der Getrenntschreibung und Ich steige gerne berg funktioniert einfach nicht.

Sogenannte syntaktische Fügungen hingegen, bei denen das Substantiv noch selbstständig ist, werden getrennt geschrieben: Flöte spielen, Boot fahren, Ski laufen. Morgen gehen wir Rad fahren und Eis essen. Nota bene: Werden diese Verbindungen nominalisiert, schreibt man sie zusammen. Sie singt gern und liebt das Gitarrespielen.

Eine Aufsehen erregende / aufsehenerregende Schönheit stellt heute die computergesteuerte Anlage vor.

Ob Substantiv, Verb, Adjektiv, Adverb, Pronomen oder Partikel: Für sämtliche Verbindungen dieser Wortarten mit einem attributiv angehängten Partizip gilt, dass grundsätzlich sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung zulässig ist. Das gilt übrigens auch für substantivierte Verbindungen aus Substantiv + Partizip, wobei sich heute die Schreibweise von z. B. Alleinerziehende gegenüber allein Erziehende durchgesetzt hat. Hurra, das ist also die gute Nachricht! Ein Aber gibt es auch. Denn immer zusammengeschrieben werden muss in den folgenden Fällen:

  • Der erste Bestandteil der Fügung ist umschreibbar: maschinengesteuert => von Maschinen gesteuert
  • Einer der Bestandteile kann nicht eigenständig verwendet werden: schwerstbehindert, tagsüber
  • Es ist ein Fugen-s enthalten: Schlafenszeit, arbeitssuchend, urteilsfähig
  • Das Basis-Verb wird zusammengeschrieben: kopfstehender Jongleur, eislaufender Pinguin

Auf die Bedeutung kommt es an.

Manchmal haben Wörter eine konkrete, manchmal eine übertragene Bedeutung – in der konkreten Bedeutung werden sie dann getrennt geschrieben, in der übertragenen Bedeutung jedoch zusammen: Warum er das Buch nicht schrieb, das hatte seine Agentin offengelassen. – Der Fahrer hat die Seitenfenster offen gelassen. – Die Bergbesteigung ist ihm nicht schwergefallen. (Ohne schwer hätte fallen/gefallen hier eine völlig andere Bedeutung.) In der getrennten Schreibweise bilden einige dieser Verben ganz neue Bedeutungen: heimlich tun / heimlichtun; schwer fallen / schwerfallen; offen lassen / offenlassen.

Das sollte uns nicht flöten gehen …

Verbindungen von einem Verb im Infinitiv mit einem zweiten Verb schreibt man in der Regel getrennt: flöten gehen, spazieren fahren. Morgen werden wir schwimmen gehen und danach lesen üben. Bei Bestandteilen mit lassen und bleiben sind je nach Bedeutung (s. o.) beide Schreibweisen zulässig: liegen bleiben / liegenbleiben; stehen lassen / stehenlassen.

Blass, blässer, verblasst?

Für die Verbindung einer Präposition mit einem Substantiv gilt: Ist die Bedeutung des Substantivs verblasst, wird zusammengeschrieben: beiseite, infolge, vonnöten. Wenn die Bedeutung des Substantivs noch erhalten ist, schreibt man getrennt: in Form, von Belang, in Bezug. Es gibt einige Übergangsformen, bei welchen zwischen der Zusammen- und der Getrenntschreibung gewählt werden kann: aufgrund / auf Grund, anstelle / an Stelle, mithilfe / mit Hilfe, infrage / in Frage, vonseiten / von Seiten, zugrunde / zu Grunde, zugunsten / zu Gunsten und etliche mehr (s. a. Grüner Duden, Bd. 9).

Verbindungen mit zusammen zusammen oder getrennt?

Wenn sich das Wort zusammen durch das Wort gemeinsam ersetzen lässt und die Wortgruppe erweitert werden kann, wird getrennt geschrieben: Sollen wir das Buch zusammen schreiben? = Sollen wir das Buch gemeinsam schreiben?

Das Wort zusammen + Verb werden zusammengeschrieben, wenn sich der Begriff durch einen anderen ersetzen lässt: Sie soll sich doch bitte zusammennehmen (= beherrschen).

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