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22. Dezember 2017 Reförmchen, 3. Teil

Neues zur Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven in festen Verbindungen

Bei der dritten Anpassung, die der Rat für deutsche Rechtschreibung 2017 vorgenommen hat, geht es um  die „Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven in festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv“. Gemeint ist die künftig erlaubte Schreibweise etwa folgender Fügungen: die neuen/Neuen Medien, der goldene/Goldene Schnitt, die rote/Rote Karte etc.

Was sind feste Verbindungen?

Die neuen Regelungen betreffen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die zusammen eine begriffliche Einheit bilden. Wird diese Einheit als „fester Begriff“ aufgefasst, ist nun häufiger als früher die Großschreibung des Adjektivs erlaubt.

Fleißige Lieschen und schwarze Schafe – alles easy dank § 63 des amtlichen Regelwerks

In den „Regeln und Wörterverzeichnis“ des Rechtschreibrates, die als öffentliches PDF zum Download zur Verfügung stehen,  findet sich auf Seite 70  Paragraf 63. In diesem war bisher Folgendes geregelt: Liegen Adjektive in substantivischen Wortgruppen als feste Verbindungen vor, bilden dabei aber keine Eigennamen, so  werden sie kleingeschrieben. Beispiele: der Tag der offenen Tür, die öffentliche Hand, neues Jahr. § 63 wurde bisher von § 64 ergänzt, der die Ausnahmen regelte: So war die Großschreibung in bestimmten Wortgruppen erlaubt, obwohl es sich auch hier nicht um Eigennamen handelte. Bekannte Beispiele: der Heilige Abend, der Erste Vorsitzende, Fleißiges Lieschen etc.

Ab jetzt gilt: neben Kleinschreibung mehr Großschreibung sowie Wahlfreiheit

Kleinschreibung
Es bleibt dabei: Das Adjektiv wird kleingeschrieben

  • beim wörtlichen Gebrauch der Einheit (der freie Mitarbeiter, das geistige Eigentum, das olympische Feuer),
  • beim sogenannten metaphorischen/metonymischen Gebrauch (der blinde Passagier, das starke Geschlecht, die graue Maus).

Großschreibung
Das Adjektiv wird großgeschrieben

  • bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen (der Regierende Bürgermeister, die Königliche Hoheit, der Heilige Vater),
  • bei offiziellen sowie kirchlichen Feier- und Gedenktagen (der Erste Mai, der Heilige Abend, der Internationale Frauentag).

Wahlfreiheit: Klein- oder Großschreibung
NEU: In bestimmten Fällen ist nun viel häufiger die Großschreibung erlaubt:

  • bei idiomatisierter Gesamtbedeutung, d. h. neuer lexikalischer Gesamtbedeutung (der blaue/Blaue Brief, das neue/Neue Jahr, das schwarze/Schwarze Brett)
  • in fachsprachlich oder terminologisch gebrauchten Verbindungen (der falsche/Falsche Hase, die erste/Erste Hilfe, das große/Große Latinum)

Siemens-eigene oder siemenseigene Systeme?

Exkurs für die Unternehmenskommunikation: Hier haben wir es oft mit Zusammensetzungen zu tun, die aus einem einfachen Eigennamen als erstem Bestandteil und einem Adjektiv als zweitem Bestandteil bestehen. Hier sind zwei Optionen der Schreibung möglich: (1) Beide Bestandteile werden zusammengeschrieben, dann wird kleingeschrieben (siemenseigene). (2) Wenn gekoppelt wird, dann muss der Eigenname vor dem Bindestrich großgeschrieben, die nachfolgende adjektivische Fügung kleingeschrieben werden (Siemens-eigene).

Jetzt dürfen uns aber erst einmal darauf freuen, dass nach dem Heiligen Abend ganz sicher das Neue – wahlweise das neue – Jahr beginnt. Kommen Sie gut hinein!

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